Backup & Archivierung

Der Verlust von Daten kann für ein Unternehmen existenzgefährdende Folgen haben. Im Mittelalter fertigte man Abschriften von Büchern und Dokumenten, später wurden mittels Kohlepapier und Schreibmaschine Durchschriften gefertigt oder Dokumente als Fotokopie sicher aufbewahrt. In den letzten Jahren werden mehr und mehr Daten elektronisch gespeichert. Das Sichern dieser Daten bezeichnet man als Backup. Hierbei handelt es sich um das teilweise oder gesamte Kopieren der in einem Computersystem vorhandenen Dateien auf ein alternatives  Speichermedium.

Unternehmen müssen Ihre Daten revisionssicher speichern. Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme, die in Deutschland den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Es muß gewährleistet sein, daß aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente über viele Jahre manipulationssicher gespeichert werden.